Wappen Schleswig-Holstein

Das Wappen Schleswig-Holsteins entstand schon sehr lange, bevor Schleswig-Holstein überhaupt ein Teil der Bundesrepublik wurde. Das Wappen ist zweigeteilt und zeigt links zwei Löwen auf goldenem Grund und rechts ein Nesselblatt auf rotem Grund. Dieses Wappen vereint die Symbole der damaligen Herzogtümer Schleswig und Holstein. Das heutige Schleswig-Holstein besteht historisch betrachtet aus dem südlichen Teil des ehemaligen Herzogtums Schleswig, den ehemaligen Herzogtümern Lauenburg und Holstein und aus der Hansestadt Lübeck. Die Eider und der Fluss Levensau bildeten die Grenze zwischen Schleswig und Holstein. Nachdem aus dem beiden Herzogtümern die preußische Provinz Schleswig-Holstein gegründet wurde, wurde Schleswig-Holstein im Jahr 1946 Bundesland. Schleswig-Holstein grenzt im Norden an Dänemark, im Süden an Niedersachsen und Hamburg und im Südosten des Landes an Mecklenburg-Vorpommern.

Die Löwen

Die Löwen sind von blauer Grundfarbe. Sie sind mit roten Zungen und roten Krallen versehen. Sie stehen untereinander auf goldenen Grund und schauen nach rechts in Richtung des Nesselblattes. Die Schleswigschen Löwen sind die Wappentiere des dänischen Königs und wurden erstmalig im 13. Jahrhundert auf einem Schild des damaligen dänischen Königs Erich I. – Erik Abelsøn – nachgewiesen. Die Schleswigschen Löwen bedeuteten die Lehnsabhängigkeit des Herzogtums Schleswig zu Dänemark. Schleswig durfte allerdings nur zwei der drei Löwen in seinem Wappen abbilden, alle drei Symboltiere waren ein Vorrecht des dänischen Königs.

Die Schleswigschen Löwen zieren einige Wappen. Zuerst natürlich nach wie vor das Königswappen Dänemarks. Das Landeswappen Schleswig-Holstein zieren die Löwen ebenso wie das Wappen des dänischen Amtes Südjüdland. Aber auch die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg ebenso wie viele Ämter und Gemeinden führen die Schleswigschen Löwen im Wappen, meist in geminderter Form mit zwei, manchmal gar nur einem Löwen.

Das Nesselblatt

Das „Nesselblatt“ steht in der Wappenkunde für zwei Begriffe. Zu einem steht der Begriff für die unregelmäßig gezackte Schildverstärkung, die in der Mitte eines Schildes angebracht wurde oder die komplette, gezackte Umrandung aus dünnem Metall oder Leder. Zum anderen steht der Begriff für eine Wappenfigur.
Das Nesselblatt zählt zu den Heroldsbildern. Sie stellt ein grob stilisiertes Brennnesselblatt dar, welches in der Schildmitte eingefügt wurde.

Laut Überlieferung befand sich anfangs auf dem Wappen des Herzogtums Holsteins auch ein Löwe, dieser wurde allerdings im 12. Jahrhundert gegen das sogenannte Nesselblatt ausgetauscht.
Ursprünglich war das Nesselblatt ein Bestandteil des Wappens derer von Schauenburg und ist seit der Oldenburger Territorialherren als „holsteinisches Nesselblatt“ bekannt. Das silberne oder auch weiße Nesselblatt wird auf einem roten Untergrund dargestellt.

Löwen und Nesselblatt vereint

Gerhard VI. , Graf von Holstein-Rendsburg, vereinte erstmalig die Schleswigschen Löwen und das holsteinische Nesselblatt im Jahr 1386 in einem Wappen. Ab 1837 zierte das zusammengefügte, neue Wappen auch die Knöpfe und die Uniformen der Ritterschaft Schleswig-Holsteins.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden dem Wappen Schleswig-Holsteins der Schriftzug „Up ewig ungedeelt“ hinzugefügt – „Auf ewig ungeteilt“. Dieser Spruch stammt aus einer Passage des Vertrages von Ripen im Jahr 1460, bei dem die Herrschaft Schleswigs und Holsteins geregelt wurde. Auch heute noch ist dieser Spruch der Wahlspruch Schleswig-Holsteins.

Die Schleswigschen Löwen des ursprünglichen Wappens Schleswigs schauten nach links. Nach dem Beginn der Herrschaft der Preußen wurde das alte Wappen zwar in seiner bestehenden Form übernommen, allerdings wurden die Schleswigschen Löwen gedreht, sodass sie nun nach rechts auf das Nesselblatt schauten.

Eine kleine Überlieferung besagt, dass Otto Graf von Bismarck daran Schuld gewesen sein soll. Laut der Legende soll es Graf von Bismarck als „ungehörig“ und „schwer zu ertragen“ empfunden haben, dass die Schleswigschen – und damit dänischen – Löwen Holstein ihr „Hinterteil“ entgegenstreckten.

Im Jahr 1957, am 19. Januar, wurde die neue Fassung des Wappens, wie wir es jetzt kennen, mit allen Details vom Land Schleswig-Holstein beschlossen. Auch die Landesflagge in den Farben blau, weiß und rot, deren Farben dem Wappen entstammen, wurde beschlossen. Das offizielle Landeswappen darf nur von offiziellen Stellen des Landes benutzt werden. Allerdings wurde zeitgleich ein stark vereinfachtes Wappen – das sogenannte Jedermanns-Schild – mit unten abgerundeter Schildkante geschaffen, welches frei verwendbar ist.