Das Landeswappen von Baden-Württemberg existiert in zwei offiziellen Versionen. Hierbei handelt es sich um das sogenannten Große Landeswappen und das Kleine Landeswappen. Beide Ausführungen werden von verschiedenen landeseigenen Institutionen geführt und dürfen zum Beispiel von Ämtern beim Schriftverkehr oder als Stempelwappen genutzt werden.
Zur Geschichte des Wappens von Baden-Württembergs
Das Bundesland Baden-Württemberg wurde im Jahr 1952 gegründet. Bei der Gründung herrschte Uneinigkeit, was die Verwendung der Symbole für das Wappen anging. Sogar die Namensgebung für das Bundesland unterlag zu diesem Zeitpunkt noch einigen Kontroversen. Im November 1953 wurde daher zunächst die Landesfarben auf Schwarz und Gold festgelegt. Ein offizielles Wappen gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Erst am 3. Mai 1954 wurde das Wappen von Baden-Württemberg im „Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg“ festgelegt. Seine Verwendung wurde zusätzlich in einer eigenen Verordnung des Landes geregelt. Das Wappen selbst und seine Gestaltung stammen aus der Feder des Grafikers Fritz Meinhard.
Das oben genannte Gesetzt sowie die Verordnung über die Verwendung des Wappens von Baden-Württemberg erfuhr im Jahr 2015 am 31. Oktober eine Außerkraftsetzung. Seither ist in dieser Hinsicht das Landeshoheitszeichengesetz zu beachten (LHzG). Es enthält unter anderem die folgenden Beschreibungen des Landeswappens von Baden-Württemberg:
- Im Landeswappen von Baden-Württemberg zeigt drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Diese sind auf einem goldenen Schild untergebracht. Das Wappen wird geführt als großes und als kleines Landeswappen.
- Im großen Landeswappen ist der Schild gekrönt von einer Krone, welche die Plaketten von Baden, der Pfalz, Hohenzollern, Württemberg, sowie Vorderösterreich und Franken trägt. Gehalten wird der Schild von einem goldenen Hirschen und einem goldenen Greifen mit roter Bewehrung.
- Das kleine Landeswappen hingegen zeigt den goldenen Schild mit einer sogenannte Blattkrone bzw. Volkskrone.
Erklärung des kleinen Landeswappens von Baden-Württemberg
Erklärung des großen Landeswappens von Baden-Württemberg
Auf dem Schild mit den drei schreitenden Löwen ruht im großen Landeswappen eine Krone mit Plakette. Sie sollen an die wichtigsten Landesteile des Bundeslandes erinnern und diese dauerhaft widerspiegeln . Von heraldisch rechts nach links handelt es sich um die folgenden Plaketten:
- Franken, das durch den fränkischen Rechen repräsentiert wird. Es steht für die fränkischen Gebiete im Nordosten des Bundeslandes, wo das ehemalige Herzogtum Ostfranken seinen Schwerpunkt hatte.
- Hohenzollern, repräsentiert durch ein Geviert von Silber und Schwarz. Noch bis 1945 gab es in auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg eine preußische Enklave, die infolge eines bis 1849 selbständigen Fürstentums Hohenzollern entstand.
- Baden, repräsentiert durch eine goldene Plakette mit rotem Schrägbalken
- Württemberg, repräsentiert durch eine goldene Plakette mit drei sogenannten Hirschbalken
- die Pfalz, repräsentiert durch einen goldenen Löwen auf schwarzer Plakette. Die Kurpfalz machte früher das Gebiet rund um Mannheim und Heidelberg im Nordwesten von Baden-Württemberg aus und stellte somit den wichtigsten Teil des späteren Großherzogtums Baden dar.
- Vorderösterreich, repräsentiert durch den sogenannten Bindenschild. Er steht für den Breisgau und zahlreiche kleine Gebiete die in Oberschwaben und an der Donau lagen und abhängig von Habsburg waren. Sie wurden unter dem Begriff Vorderösterreich zusammengefasst.
Zu erwähnen ist noch, dass die beiden namensgebenden Plaketten gegenüber den weiteren Plaketten in der Krone des Wappens leicht vergrößert dargestellt sind.
Als Schildhalter fungieren beim großen Landeswappen heraldisch rechts der Hirsch für Württemberg und links der Greif für Baden. Beide Wappentiere dienten bereits als Schildhalter in den Wappen der beiden vor dem Krieg existierenden Ländern Baden und Württemberg. Beide Schildhalter sind in gold und silber gesprenkelt. Dies hat den Hintergrund, dass der Greif ursprünglich silbern war, während die ursprüngliche Farbe des Hirschen Gold war.
Das große Landeswappen Baden-Württembergs darf nur von bestimmten Institutionen des Landes geführt werden. Hierzu gehören der Landtag, der Ministerpräsident sowie die Fraktionen und Abgeordneten, die Regierung und ihre Ministerien sowie die Vertretungen des Landes beim Bund und in der EU sowie die obersten Gerichte des Landes und einige wenige weitere Einrichtungen.