Wappen Bundesrepublik Deutschland

Das Wappen der Bundesrepublik Deutschland wurde am 20. Januar 1952 offiziell eingeführt. Es ist in den Farben Schwarz, Rot, Gold und als unten spitz zulaufender Wappenschild gestaltet. Auf goldgelbem Grund ist ein einköpfiger, schwarzer Adler mit nach rechts gewendetem Kopf abgebildet. Die Flügel sind weit ausgebreitet, das Gefieder hingegen geschlossen. Fänge, Zunge und Schnabel sind in Rot gestaltet, der Rest des Adlers in Schwarz. Das Hoheitszeichen stellt den so bezeichneten Bundesadler dar, er ist von einem Entwurf aus dem Jahr 1926 von Karl Tobias Schwab abgeleitet. Der Ursprung liegt jedoch in der Zeit des Heiligen Römischen Reichs.

Eines der weltweit ältesten Wappensymbole

Auf dem europäischen Kontinent wurde der Adler bereits vor mehr als 1.000 Jahren von Kaisern und Feldherren als Hoheitszeichen verwendet. Sie übernahmen damit eine Mythologie aus der Antike, nach welcher der Adler als Götterbote betrachtet wurde. Bei den Griechen stand der Adler für Zeus, bei den Römern für Jupiter und bei den Germanen versinnbildlichte er Odin.

Die Farbgestaltung des Wappenschilds in Gold war seit Karl dem Großen dem Kaisertum vorbehalten, das deutsche Wort Kaiser wurde vom Imperator Julius Caesar abgeleitet.

Karl der Große machte im Jahr 800 den Adler zum Zeichen seiner Macht. Er symbolisierte damit seine Idee einer weltlichen Ordnung. Als Kaiser einte Karl der Große im Zeichen des Adlers viele Völker Europas. Sein Herrschaftsgebiet war Heilige Römische Reich und sein Hoheitszeichen der Adler.

Das Heilige Römische Reich zerfiel später in viele Ländereien, der Adler als Hoheitszeichen verblieb nur bei den deutschen Königs- und Fürsten-Häusern. Er wurde zum Reichsadler und mehrfach in der Gestaltung verändert. Das Wappen von Otto IV aus den Jahren 1209 bis 1218 zeigt einen Adler mit ausgebreiteten Flügeln und gespreiztem Gefieder in schwarz-weißer Farbe auf goldgelbem Grund. Fänge, Schnabel und Zunge sind stark ausgeprägt in Rot gehalten, mittig ist das Wappen-Symbol der Staufer integriert.

Das deutsche Wappen im Wandel der Neuzeit

Fürsten und unabhängige Städte schlossen sich 1815 zum Deutschen Bund zusammen. Zu den Mitgliedern des Deutschen Bunds gehörte auch die österreichisch-ungarische Doppel-Monarchie. Der Doppeladler war zunächst provisorisches Bundessymbol, ab 1848 wurde er zum offiziellen Bundeswappen. Auf spitz zulaufendem Wappenschild mit goldfarbenem Grund ist ein schwarzer Adler mit zwei Köpfen und stark ausgeprägtem Gefieder abgebildet. Auf dem Wappen des Deutschen Bundes hatte der Doppeladler aber nur bis 1851 Bestand.

In der Mitte des 19. Jahrhunderts war der Adler unumstritten als deutsches Nationalsymbol etabliert. Bereits zur Gründung des Norddeutschen Bundes in den Jahren 1866/67 war der Adler wieder mit einem Kopf, stark ausgeprägtem Gefieder in traditionell schwarzer und roter Farbgebung gestaltet. Der auf goldenem Hintergrund angelegte Adler war zwischen 1888 und 1918 mit einem kleinen Wappen ohne Hintergrund in der Mitte versehen. Über dem Reichsadler mit Mittelschild war eine Krone abgebildet.

Das Wappen der Republik Deutschland

Zu Zeiten der Weimarer Republik wurde der einköpfige Adler auf goldenem Schild in den Farben Schwarz und Rot zwar beibehalten, sämtliche Symbole der Monarchie verschwanden jedoch. Das Wappen der Republik wurde von Emil Doepler entworfen und nach 1928 vom Entwurf des Eingangs erwähnten Karl Tobias Schwab abgelöst. Dessen Gestaltung war vom Geist der neuen Sachlichkeit geprägt und grenzte sich deutlich vom Expressionismus der frühen 1920er Jahre ab.

Seit 1950 gültiges Wappen der BRD

Zwischen 1933 und 1945 wurde der Reichsadler mehrfach signifikant verändert. Seit 1950 ersetzt der schwarz-rote Bundesadler auf gelbem Grund jedoch alle Entwürfe aus vorhergehender Zeit. Behörden und Ministerien der BRD verwenden das amtliche Wappen mit dem Bundesadler gemäß der Vorlage von Karl Tobias Schwab offiziell seit Januar 1952. Auf DM- und Euro-Münzen sowie Siegeln ist der Adler stilistisch leicht verändert dargestellt.

Das Wappen der BRD ist als Hoheitszeichen rechtlich geschützt. Verunglimpfungen werden gemäß Paragraf 90a STGB mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Die unbefugte Nutzung des Bundeswappens stellt zudem eine strafbare Ordnungswidrigkeit dar. Jede Verwendung des Bundesadlers, beispielsweise im Logo einer privaten Institution, muss vom Bundesinnenministerium genehmigt werden.