Berlin führt als Stadt und als Bundesland ein gemeinsames Wappen. Bekannt ist es für sein Wappentier: den Berliner Bären. Der aufrecht nach rechts schreitende, schwarze Bär mit roter Zunge und rot bewehrt (mit roten Krallen) wird in silbernem Schilde geführt. Über dem Schild befindet sich eine fünfblätterige, goldene Laubkrone mit einem Stirnreif aus Mauerwerk, in dessen Mitte ein verschlossenes Tor eingelassen ist. Die Laubkrone ist auch unter dem Begriff der Volkskrone in der Heraldik verbreitet und gilt nach 1918 als ein beliebtes Symbol in Ländern mit republikanischen Verfassungen. Eine Reihe von Bundesländern (neben Berlin auch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz) führen bis heute eine Volkskrone in ihrem Wappen. Vorläufer für die Berliner Version war die fünftürmige Mauerkrone; diese taucht als städtisches Symbol im Wappen Berlins erstmals 1839 auf und wird auf Vorbilder aus der französischen Heraldik zurückgeführt; vermutet wird eine Entstehung in der Zeit der Besetzung Berlins durch französische Truppen Anfang des 19. Jahrhunderts. Durch die mit einem Streifen aus Mauerwerk unterzogene Laubkrone wird letztlich der doppelte Charakter Berlins als Stadt und als Bundesland unterstrichen.
Geschichte des Wappen
Der Bär war keineswegs immer schon das alleinige Wappentier der Stadt. In vergangenen Jahrhunderten zierten daneben auch der schwarze preußische und der rote brandenburgische Adler das Wappen Berlins. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Sturz der Monarchie im Jahre 1918 veränderten sich aber abrupt die Hoheitszeichen der staatlichen Organe und Institutionen. Der Adler als Symbol der alten Ordnung verschwand nunmehr endgültig aus dem Wappen der Stadt und überließ allein dem Bären das Feld bzw. das Schild. In einzelnen Berliner Bezirken hat sich der Greifvogel allerdings bis heute gehalten. So findet sich in den Bezirkswappen von Spandau und Neukölln der rote brandenburgische Adler, während der Kopf eines schwarzen Reichsadlers das Wappen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf ziert.
Zunächst hielten die Alliierten in Art. 1 (3) der vorläufigen Verfassung Groß-Berlins vom 13. August 1946 fest, dass die Stadt Wappen und Flagge mit dem Bären führe. Allerdings kam es durch die Spaltung Deutschlands in der Folge des Kalten Krieges auch zu unterschiedlichen Symbolen staatlicher Ordnung. Während das Wappen von 1934/35 im Osten der Stadt weiter in Kraft blieb, wurde im Westen ein neuer Anlauf gewagt. Das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 definierte die bis heute gültige Version des Wappens, nachdem es sehr heftige Debatten über verschiedene Entwürfe gegeben hatte. Mit dem Fall der Mauer endete schließlich auch die heraldische Spaltung Berlins. Am 11. Januar 1991 wurde durch Beschluss des Abgeordnetenhauses die Verfassung und Rechtsordnung West-Berlins auf den Ostteil der Stadt ausgeweitet; das Wappen von 1954 wurde in der Folge für ganz Berlin gültig.