Wappen Hamburg

Hamburg ist eine Freie Hansestadt in der Funktion eines Stadtstaats, welcher gleichzeitig ein Bundesland der BRD ist. Insgesamt gibt es drei Wappen und ein frei verwendbares Wappenzeichen. Bei allen Wappen des Stadtstaats sind die Landesfarben Rot und Weiß im Artikel 5 der Verfassung Hamburgs festgeschrieben. Darüber hinaus bestehen signifikante Unterschiede seitens der Gestaltung.

Das kleine Staatswappen

Hamburger Behörden sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts verwenden das kleine Staatswappen, dessen Ausführung auf die vier bekannten Stadtsiegel zurückzuführen ist. In einem roten Schild ist eine Burg in Weiß mit drei Türmen integriert. Der mit Kreuz auf einer Kuppel versehene mittlere Turm erinnert an den 1812 abgerissenen alten Mariendom. Über den seitlichen Türmen sind zwei Mariensterne zu sehen. Die Farbgebung legte der Hamburger Senat 1751 per Beschluss fest, davor war die Burg rot und der Hintergrund weiß. Vor 1835 wurde die Gestaltung von Türmen und Tor mehrmals variiert, danach aber vereinheitlicht und bis in die Gegenwart beibehalten.

Lange vor dem kleinen Staatswappen entstanden die Stadtsiegel. Jeder Stadtherr hatte sein eigenes Siegel und prägte die Burg mit den drei Türmen auf sogenannte Hohlpfennige und andere Münzen.

Dem kleinen Staatswappen nachempfunden wurde ein von jedermann verwendbares Wappenzeichen, das „Hamburg-Symbol“. Ebenfalls frei verwendbar ist die rote Landesflagge mit weißer Burg in vom Wappenzeichen leicht abweichender Ausführung.

Das große Staatswappen

Zur Führung des großen Staatswappens sind nur wenige Institutionen berechtigt. Dazu zählen der Senat und die Bürgerschaft sowie das Verfassungsgericht, das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht der Hansestadt Hamburg.

In der Version nach dem Jahr 1950 zeigt das große Staatswappen auf weißem Grund einen roten Wappenschild mit silberfarbener Burg in identischer Ausführung wie auf dem kleinen Staatswappen. Den Wappenschild halten jedoch zwei aufgerichtete und wegsehende Löwen. Die Tiere sind goldfarben koloriert und stehen auf einem gelben Sockel. Darüber ist ein Helm zu sehen, dessen Decke und Wulst in Silber und Rot ausgeführt sind. Geschmückt ist der Helm mit kleinen Landesflaggen an Lanzen und mit drei Pfauenfedern.

Historiker haben den Ursprung des großen Staatswappens auf das 16. Jahrhundert festgelegt und vermuten, dass es einem fürstlichen Wappen nachempfunden wurde. Letzte und bis heute gültige Änderungen gab es beim großen Staatswappen des Stadtstaats im Rahmen der Verfassungs-Niederschrift zwischen den Jahren 1952 und 1955. Bei den Löwen wurden die Beinhaltungen aus unbekannten Gründen vertauscht.

Vom großen Staatswappen abgeleitet wurde vor 20 Jahren das Logo von Hamburg. Auf diesem ist die Burg in Rot und mit offenem Tor dargestellt. Damit will das kleine Bundesland seine Weltoffenheit demonstrieren. Eine blaue Welle unterhalb der Burg symbolisiert die maritime Tradition einer dynamischen Hansestadt. Ebenso wie beim großen Staatswappen ist die Verwendung des Logos auf befugte staatliche Einrichtungen beschränkt.

Das Wappen der Hamburger Admiralität

Beim Wappen der Admiralität ist auf rotem Schild ein Anker in Blau zu sehen, er schaut oben und unten an der weißen Burg mit den drei Türmen hervor. Die Admiralität der Hansestadt Hamburg wurde im Jahr 1624 ins Leben gerufen. Ihr unterstand das gesamte Lotsenwesen sowie die Organisation von Schiffs-Konvois. Das eigene Wappen hat die Admiralität spätestens seit dem Jahr 1642. Die Farben wurden bis heute beibehalten, die Ausführungen unterlagen jedoch mehrfacher Änderung.

Im Bundesland Hamburg ist das Wappen der Admiralität ausschließlich Behörden und staatlichen Einrichtungen vorbehalten, die mit der Seeschifffahrt befasst sind. Wasserfahrzeuge im Hamburger Hafen führen in ihren Bugflaggen das Wappen der Admiralität. Seit 1652 legt eine Lotsenordnung fest, welche Schiffe das Wappen der Admiralität als Flaggen zeigen dürfen und müssen. Dazu zählten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts alle Schiffe in staatlichem Besitz. Staatlich betriebene Schiffe führten ausschließlich Flaggen mit dem Wappen der Admiralität. Damals war der Anker noch in Schwarz ausgeführt. Zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert wurde das Wappen für kurze Zeit auf den Flaggen von Kriegsschiffen verwendet.