Wappen Hessen

Das Land Hessen wurde am 19. September 1945 auf Betreiben der US-Militärregierung gebildet und vereinigte die in der amerikanischen Besatzungszone liegenden Teilen des ehemaligen Volksstaates Hessen und der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Das neue Land umfasste Territorien des früheren Großherzogtums Hessen, des Kurfürstentums Hessen und des Herzogtums Nassau. Mit der Bildung des neuen Landes stellte sich auch die Wappenfrage.

Sie wurde durch das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 4. August 1948“ geregelt. Danach besteht das hessische Wappen aus einem blauen Schild mit einem aufrecht stehenden Löwen mit abwechselnd neun silbernen und roten Streifen und goldenen Krallen – häufig auch „Bunter Löwe“ genannt. Das Schild wird von einem goldenen Laubgewinde mit Früchten aus blauen Perlen „gekrönt“. In dieser Form wird das Wappen unverändert bis heute verwandt. Es weist große Ähnlichkeiten mit dem Thüringer Landeswappen auf, was historische Gründe hat.

Entstehungsgeschichte des Wappens

Das hessische Wappen geht auf das Adelsgeschlecht der Ludowinger zurück, das um 1040 mit Besitzungen in Thüringen belehnt wurde und dessen Vertreter bis Mitte des 13. Jahrhunderts als Landgrafen große Gebiete Thüringens und Hessens beherrschten. Mit dem Tod von Landgraf Heinrich Raspe starben die Ludowinger 1247 im Mannesstamm aus. Im Rahmen der nun folgenden Erbstreitigkeiten kam es zur Teilung der hessischen und thüringischen Gebiete. Dadurch entstand Hessen überhaupt als eigenständiges Territorium. Seither gehen Hessen und Thüringen getrennte Wege. Von den Ludowingern als „Ahnherren“ haben beide Länder das Wappen-Motiv übernommen, was die große Ähnlichkeit erklärt.

Die Gestaltung als „Bunter Löwe“ auf blauem Wappenschild lässt sich so bereits im 13. Jahrhundert nachweisen. Der gestreifte Löwe findet sich auf einem Schild des 1240 verstorbenen Landgrafen Konrad von Thüringen. In ansatzweiser Kolorierung als rot-silbern-gestreifter Löwe auf blauem Grund tritt das Wappen auf Konrads Grabmal in der Marburger Elisabeth-Kirche in Erscheinung. Eine „vollfarbige“ Wappendarstellung findet sich auch im sogenannten Willehalm-Kodex, einer mittelalterlichen Versdichtung von Wolfram von Eschenbach. Die erste „hessische“ Verwendung des Wappen-Motivs ist durch Landgraf Heinrich I. belegt und datiert aus dem Jahr 1269.

Das Motiv wurde auch bei der späteren Teilung der Landgrafschaft Hessen in die Landgrafschaften Hessen-Kassel (ab 1803 Kurfürstentum Hessen) und Hessen-Darmstadt (ab 1806 Großherzogtum Hessen) beibehalten, jedoch um weitere Wappen-Elemente erweitert. Der „Bunte Löwe“ bildete dabei stets den Kern des Wappens. Eine eigene Wappengeschichte hat das 1806 gebildete Herzogtum Nassau – mit einem goldenen Löwen und Schindeln im Wappenbild. Bei der späteren Gestaltung des hessischen Landeswappens griff man darauf nicht zurück.

Der nach der Abschaffung der Monarchie 1918 entstandene Volksstaat Hessen als Nachfolger des Großherzogtums verwendete bereits ein dem heutigen Wappen sehr ähnliches Wappen, was sich im Wesentlichen nur in der Form des Wappenschildes sowie der optischen Gestaltung des Löwen und der Laubkrone unterschied. Die Laubkrone trat damals an die Stelle der früheren großherzoglichen Krone und symbolisierte als „Volkskrone“ den Volkswillen im demokratischen Staat. In dieser Funktion ziert sie auch das heutige hessische Wappen.

Gestreifter Löwe als Wappentier

Der Löwe ist seit jeher ein beliebtes Wappen-Motiv. Er steht für Mut, Kraft, Macht und „Königlichkeit“. Außer Hessen und Thüringen haben auch Bayern und Baden-Württemberg Löwen-Motive in ihren Wappen, darüber hinaus viele weitere Städte und Länder. Der heraldische Löwe wird oft stark stilisiert mit Betonung der charakteristischen Köperteile Kopf mit Mähne, Pranken und Schwanz dargestellt. Im jetzigen hessischen Wappen ist die Stilisierung noch strenger und die Anmutung etwas schlichter als im Wappen des Volksstaates Hessen. Für die Streifung des Löwen gibt es keine eindeutige Erklärung. Eine Vermutung führt sie auf die Vereinigung der Wappen Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen mit Elisabeth von Ungarn anlässlich ihrer Hochzeit im Jahre 1221 zurück. Der Thüringer Löwe unterscheidet sich vom hessischen durch die Streifen-Reihenfolge. Der hessische Löwe beginnt am Kopf mit Silber und endet an der Pranke mit Rot. Beim Thüringer Gegenstück ist es genau umgekehrt.

Das Wappen im neuen Land Hessen

Das heutige Wappen des Landes Hessen wurde 1949 durch den Künstler Gerhard Matzat entworfen, der sich – wie dargelegt – an den historischen hessischen Wappen orientierte. Zuvor hatte ein vom hessischen Kultusminister ausgeschriebener Preis-Wettbewerb zu keinen befriedigenden Resultaten geführt. Matzat’s Entwurf wurde dagegen akzeptiert und diente als Grundlage für das Landeswappen. Um die Verwendung des Wappen-Entwurfs entspann sich später ein Urheberrechtsstreit zwischen der Witwe Matztat’s und dem Land Hessen, der ohne Ergebnis blieb.

Verwendung des Wappens

Die Verwendung des hessischen Landeswappens ist in der „Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
(Hoheitszeichenverordnung)“ geregelt. Danach wird das Wappen vom Hessischen Landtag sowie den Behörden und Gerichten des Landes verwandt. Dies betrifft vor allem die Darstellung im Briefkopf auf amtlichen Schriftstücken und Drucksachen, auf Dienstsiegeln und in Amtsschildern. Zur Führung eines Amtsschildes sind auch Notare berechtigt.