Wappen Sachsen-Anhalt

Das Bundesland Sachsen-Anhalt wurde am 3. Oktober 1990 zeitgleich mit der Deutschen Einheit wiederhergestellt. Es umfasst Gebiete der ehemaligen DDR-Bezirke Halle und Magdeburg und entspricht territorial weitgehend dem früheren Land Sachsen-Anhalt. Dieses war 1947 von der sowjetischen Besatzungsmacht aus der früheren preußischen Provinz Sachsen, dem Freistaat Anhalt, kleineren braunschweigischen Exklaven sowie weiteren Gebietsteilen gebildet worden. Das Land bestand de facto bis 1952 (formal bis 1958) und ging dann in den beiden DDR-Bezirken auf.

Mit der Neuerrichtung als Bundesland ergab sich auch der Bedarf nach einem neuen Wappen. Bereits zum 29. Januar 1991 trat das „Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel“ des Bundeslandes Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde unter anderem das Landeswappen festgelegt. Es wurde später durch das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt“ – kurz: Hoheitszeichengesetz – vom 27. April 2017 abgelöst, was aber keine Auswirkungen auf das Wappen hatte. Die diesbezüglichen Bestimmungen und Vorlagen wurden unverändert übernommen.

Beschreibung des Wappens von Sachsen-Anhalt

Das Wappen von Sachsen-Anhalt stellt eine Kombination aus unterschiedlichen Motiven dar, die auf die historischen Wurzeln des Landes hinweisen. Das Wappenschild besteht aus zwei Teilen. Der obere – etwa zwei Drittel des Schildes umfassende – Teil besteht aus je fünf horizontalen goldenen und schwarzen Streifen – oben beginnend mit einem goldenen Streifen und unten endend mit einem schwarzen. Über dieses schwarz-goldene Streifenfeld ist ein diagonal nach rechts unten verlaufender grüner Rautenkranz gelegt. Im rechten oberen Feld dieses Wappenteils ist auf weißem Feld ein schwarzer Adler mit Schnabel und Klauen in Gold sowie roter Zunge dargestellt. Das untere Wappen-Drittel zeigt einen schwarzen Bären, der auf einer roten Zinnen-Mauer mit schwarzen Fugen und offenem Tor in der Mitte zur linken Wappenseite schreitet.

In ähnlicher Form ist das Wappen auch im Hoheitszeichengesetz beschrieben (§ 1 Hoheitszeichengesetz). Eine Anlage zum Gesetz enthält eine grafische Darstellung (heraldische Beschreibung). Das Wappen-Urmuster befindet sich im Landesarchiv Sachsen-Anhalt.

Das Wappen des ersten Landes Sachsen-Anhalt

Auch das von 1947 bis 1952 (1958) bestehende Land Sachsen-Anhalt besaß ein eigenes Wappen. Das Wappenschild umfasste die aus dem jetzigen Wappen bekannten fünf goldenen und schwarzen Streifen – allerdings in umgekehrter Reihenfolge. Ein diagonaler grüner Rautenkranz war ebenfalls über das Streifenfeld gelegt. Weitere Motive umfasste das Wappenschild nicht. Dafür wurde es oben von einer „Ährenkrone“ geziert. Sie bestand aus einer zentralen, aufrechtstehenden und zwei links und rechts liegenden goldschimmernden Ährenbündeln. An den beiden Seiten des mittleren Ährenbündels stachen ein Schlegel (links) und ein Hammer (rechts) in Schwarz mit grünen Lorbeerzweigen an den Stilen hervor. Die Ährenkrone ist ein typisch „sozialistisches“ Motiv und den politischen Umständen geschuldet, unter denen Sachsen-Anhalt errichtet wurde.

Sachsen-Anhalt – die Wappenmotive kurz erklärt

Das heutige Landeswappen übernimmt Motive der früheren Wappen der preußischen Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt. Braunschweig hat „wappentechnisch“ keine Spuren hinterlassen.

Wappenmotive aus der preußischen Provinz Sachsen

Das golden-schwarz gestreifte Wappenschild mit grünem Rautenkranz ist ein „ur-sächsisches“ Wappenmotiv und findet sich bereits im 12. Jahrhundert bei den Askaniern, einem alten deutschen Adelsgeschlecht. Der „querliegende“ grüne Rautenkranz ist erstmals 1260 belegt. Die Askanier besaßen im Laufe der Jahrhunderte großen Einfluss in Gebieten der heutigen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. So waren sie unter anderem Herzöge von Sachsen, Markgrafen von Brandenburg, Fürsten und Herzöge von Anhalt sowie Herzöge von Lüneburg. Das „Askanier-Wappen“ wurde später das Wappen Sachsens und bei der Wappengestaltung der preußischen Provinz Sachsen übernommen. Das „Provinz-Wappen“ zeigte neben den Streifen mit dem Rautenkranz im oberen Viertel des Wappenschildes den „preußischen Adler“ auf weißem Feld mit ausgebreiteten Flügeln. Beide Motive werden im heutigen Landeswappen Sachsen-Anhalt fortgeführt – der schwarze Adler Preußens in einer verkleinerten Form mit veränderter Position und Gestaltung.

Wappenmotive aus dem Freistaat Anhalt

Das Wappen des Freistaates Anhalt als Nachfolger des bis 1918 bestehenden Herzogtums Anhalts zeigte bereits den schreitenden schwarzen Bären auf roter Zinnen-Mauer. Über dem Wappenschild befand sich noch eine stilisierte goldene Krone. Das Anhalter Wappen wurde – mit geringfügigen Änderungen und ohne Krone – in den unteren Teil des Wappens von Sachsen-Anhalt übernommen. Das Wappen des ehemaligen Herzogtums Anhalts kannte das Motiv auch schon. Hier bildete es aber nur ein Element unter mehreren. Die Zinnen-Mauer ist ein Wappenmotiv der Stadt und früheren Herrschaft Bernburg in Anhalt. Schloss Bernburg wird auch als „Krone Anhalts“ bezeichnet. Das Bärenmotiv findet sich ebenfalls schon lange in anhaltinischen Wappen. Möglicherweise ist es ein Hinweis auf „Albrecht den Bären“, einen Stammvater der Askanier.

Verwendung des Landeswappens

Die Führung und Verwendung des Landeswappens ist in § 2 Hoheitszeichengesetz festgelegt. Danach ist das Wappen ausschließlich öffentlichen Stellen und Einrichtungen vorbehalten. Das Gesetz nennt u.a. den Präsidenten und die Abgeordneten des Landtages, das Landesverfassungsgericht und die übrigen Gerichte des Landes, den Landesrechnungshof und die Landesbehörden.