Wappen Rheinland-Pfalz

Das Wappen Rheinland-Pfalz hat die charakteristische Form eines Rundschildes. Es zeigt eine dreiteilige Symbolik eines durchgehenden, roten Kreuzes mit silbernem Hintergrund, ein sechsspeichiges Rad auf rotes Hintergrund und mittig den goldenen Löwen auf schwarzem Hintergrund. Gekrönt wird es durch das Weinlaub bzw. der goldenen Volkskrone. In der heute bekannten Variante wurde das Rheinland-Pfalz Wappen im Mai 1948 durch ein entsprechendes Gesetz der Landesverfassung bestimmt und in Auftrag gegeben. Joseph Decku war der ausführende Grafiker zur Gestaltung des Wappens. Auch in der modernen Kreation des Landeswappen Rheinland-Pfalz kommen die jahrhundertealten Symbole zum Ausdruck. In der Zusammensetzung des dreiteiligen Wappens wird die Geschichte der Region an Rhein und Mosel repräsentiert.

Das Rheinland-Pfalz Wappen und seine Bedeutung

Die Symbolik der einzelnen Elemente zeigen hier auch die traditionellen Werte der einstigen Kurfürstentümer Pfalz, Mainz und Trier. Somit sind damit auch Pfalzgraf Rudolf, Peter von Mainz und Balduin von Trier als Kurfürsten angesprochen. Doch kommen wir zu den Symbolen des Rheinland-Pfalz Wappen.

Das Kreuz

Auf der linken Seite sitzt das Sankt-Georgs-Kreuz. In Rot deutlich auf weißem bzw. silbernen Hintergrund ist des das Wahrzeichen vom Kurfürstentum Trier. Erstmal abgebildet wurde es 1273, auf dem Rücksiegel von Erzbischof Heinrich II. Im Mittelalter repräsentierte es den damaligen Kurstaat bis zum Jahr 1803. Mit dem Untergang des kurtrierischen Staates ging eines der wichtigsten Symbole unter. Es verschwand um 1800 nach mehr als einem halben Jahrtausend Geschichte. Umso wichtiger war es den modernen Schöpfern, das Kreuz wieder in das Wappen Rheinland-Pfalz wieder aufzunehmen um so die Geschichte des Landes zu transportieren.

Das Rad

Das sechsspeichige, silber Mainzer Rad wiederum präsentiert das Erzbistum und Erzstift Mainz, das ebenso wie das Sankt-Georgs-Kreuz seit dem 13. Jahrhundert existiert. Verschiedenen Theorien zufolge hat das Rad unterschiedliche Symbolik. Eine der Legenden besagt, dass die Gegner des Erzbischof Willigis ihn schmähen wollten und heimlich Räder an die Türen seines Wohnhauses malten und so seine niedere Herkunft darstellten. Williges wiederum drehte den Spieß um und erhob das Rad zum Wahrzeichen. Eine andere Theorie beschreibt einen keltischen bzw. germanischen Ursprung, dort wurde das Rad als Sonnensymbol angesehen. Die Umbrüche der Heraldisierung hinterließen jedoch das Rad als eines der wenigen, das übrig blieb. Daher ist es seit 1268/88 als das Landfriedenssiegel bekannt. Spätestens zum Zeitpunkt der Zürcher Wappenrolle ist das Rad fester Bestandteile des Wappens. Das Mainzer Rad gehört zu einem der bekanntesten Wappenbilder.

Der Löwe

Immer wieder auf Wappen zu finden ist der Löwe. So auch auf dem Wappen von Rheinland-Pfalz. In diesem Falle handelt es sich um den Pfälzer Löwen, der sich in goldener Farbe und mit einer roten Krone zeigt. Vermutungen zufolge geht seine Symbolik auf den Zeitraum zwischen 1195 und 1214 zurück, eine Phase, in der der welfischen Pfalzgrafen regierten. Möglich ist auch, dass das Wappentier bereits in der staufischen Phase Anwendung fand. Denn bekannt ist, dass der Pfalzgraf Konrad schon um 1190 Münzen mit der Prägung eines Löwen anfertigen ließ.
Offiziell jedoch erschien der goldene Löwe auf dem Reitersiegel von 1229 Symbol des Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten.

Für Rheinland-Pfalz typisch ist seit Generationen der Weinbau. So repräsentieren die Weinblätter auf der Krone des goldenen Löwen den Weinanbau der Region. Immerhin beheimatet Rheinland-Pfalz sechs der 13 wichtigsten Weinbaugebiete in Deutschland. Als Symbol des Volkes symbolisiert die Krone keine Monarchie, sondern die Souveränität des Volkes zur Region. Somit wurde eine symbolische Einheit zwischen dem Fürstentum und dem Volke geschaffen.

Das Wappenrecht in Rheinland-Pfalz

Die Verwendung des Wappens ist heute über das Landesgesetz geregelt. Hierzu besteht eine Regelung zum Führen des Wappens in Form des Landessiegels oder zur Ausführung als Amtsschild. Demzufolge haben der Landtag, seine Landesregierung und alle Mitglieder die Erlaubnis, das Wappen zu verwenden. Dem schließen sich die Gerichte, staatliche Schule, Akademien und Hochschulen sowie Standesbeamte, Notare und Gerichtsvollzieher an. Auch Körperschaften, Schiedspersonen und Stiftungen im öffentlichen Recht dürfen das Landeswappen Rheinland-Pfalz verwenden. Voraussetzung ist, dass sie der staatlichen Aufsicht des Landes unterstehen und dessen Hoheitsaufgaben ausüben.