Familienwappen

Jeder Familie steht das Recht zu, sich ein Wappen zuzulegen (gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts). Besonders bekannt und beliebt sind Familienwappen in Adelsfamilien. Doch das Wappenrecht ist zwar mit dem Namensrecht ähnlich, aber es gibt doch deutliche Unterschiede.

Um einen Schutz des Familienwappens zu erreichen, muss das Wappen (nach § 12 BGB) eine individualisierende Unterscheidungskraft aufweisen, oder eine besondere Verkehrsgeltung haben. Um ein Familienwappen belegen zu können, sind Wappenrollen eine gute Möglichkeit. Im deutschsprachigen Raum gibt es verschiedene Wappenrollen, wovon aber keine eine offizielle zentrale Stelle übernimmt.

Seit 1919 gibt es in Österreich keine offiziellen Familien- und Adelswappen mehr. Das Führen wurde durch das Adelsaufhebungsgesetz verboten, was zwar in der Praxis nicht berücksichtigt wird, aber somit besitzen die Wappen keinen rechtlichen Schutz.

Wenn es in Deutschland um Familienwappen geht, dann meist in einer historischen Form. Menschen beginnen, sich für ihre Identität, ihre Herkunft zu interessieren. Sie stellen einen Familienstammbaum auf, sie forschen nach ihren Vorfahren. Und sie stoßen dann hin und wieder auf Wappen. Denn es war gar nicht so unüblich, ein Wappen zu führen. Waren es während der Kreuzzüge noch die Wappen der Fürstenhäuser und adeligen Herren, die die Ritter auf ihrem Schild trugen, verbreiteten sich ab dem 13. Jahrhundert zunehmend bürgerliche Wappen. Es wurde also eher normal und vor allem modern, dass eine Familien ein Wappen führte. Belegen lassen sich die historischen Wappen heute aufgrund der erhaltenen Dokumente, manchmal auch mithilfe der Architektur. Familien konnten so ihren sozialen Aufstieg belegen. Die Wappen waren insbesondere dann wichtig, wenn jemand en Amt belegt, das mit dem Führen eines Siegels einherging. Das konnten offizielle Ämter sein, aber auch ein Kaufmann musste ein Siegel haben und damit Verträge bekräftigen. Für ihn machte das Wappen dementsprechend auch Sinn. Der Großteil der heutigen Familienwappen geht auf die bürgerlichen Wappen zurück.

Nachweis von Erbwappen ist möglich, aber schwer

Am Anfang steht natürlich immer die Klärung des Stammbaums. Das passiert meist mittels alter Kirchenbücher, Heirate- und Geburtsregister und dergleichen mehr. Und hier lassen sich oft auch erste Hinweise auf ein Wappen finden. In den Wappenrollen lassen sich die Wappen dann belegen. Allerdings gibt es im deutschsprachigen Raum nicht die eine rechtsgültige Wappenrolle. Die Suche kann also recht langwierig werden. Ab dem 13. Jahrhundert wurden zudem verschiedene Wappenrollen und Wappenbücher geführt, die ebenfalls zur Recherche herangezogen werden können. Allerdings sind hier nicht nur die bürgerlichen Wappen verzeichnet, sondern auch kirchliche Wappen, Kolonialwappen und sogar das ein oder andere studentische Wappen. Einige Wappenbücher zeichnen nur wenige Duzend Wappen auf, andere mehrere Tausend.

Ein solches Buch, in dem bürgerliche Wappen nachgeschlagen werden können, ist Siebmachers Wappenbuch. Ambrosius Siebmacher lebte im Nürnberg des späten 16. und frühen 17. Jahrhunderts und fasste erstmals zahlreiche Wappen mitsamt der Namen ihrer Träger sowie Erklärungen zu ihrer Bedeutung in einem Buch zusammen. Zwischen 1854 und 1967 erschien dann eine Neuauflage des sogenannten „Alten Siebmachers“ in einem mehr als 100bändigen Werk mit insgesamt über 130.000 Wappen. Der alte und der neue Siebmacher sind zum größten Teil digitalisiert, so dass alte Familienwappen inzwischen auch mit weniger Aufwand online recherchiert werden können.

Führen eines Familienwappens heute

Wer sich heute für das Führen eines Wappens für die eigene Familie interessiert, hat zwei Möglichkeiten. Erst einmal kann recherchiert werden, ob es bereits ein Wappen in der Familie gibt. Kann belegt werden, dass ein Vorfahr durchaus ein Wappen führte und dies nicht personengebunden, sondern ein Erbwappen war, kann die Annahme des historischen Familienwappens beantragt werden. In den meisten Familien dürften sich nach ausführlicher Recherche sogar mehrere Wappen finden. Allerdings hängen die Wappen einer Familie nicht vom Familiennamen ab (es gibt beispielsweise 16 Wappen für den Familiennamen Heimbach), sondern von der Genealogie. Will eine Familie ein historisches Wappen führen, muss eine ununterbrochene Abstammungslinie zum ursprünglichen Träger des Wappens nachgewiesen werden. Verschiedene Agenturen helfen dabei, Wappenkunde ist inzwischen ein weites Berufsfeld. Allerdings arbeiten in diesem Feld (wie überall) nicht alle Unternehmen seriös.. Voraussetzung für das Führen historischer bürgerlicher Wappen ist eine sehr gut dokumentierter und recherchierte Familiengeschichte sowie ein hoher sozialer Status der Familie in der Vergangenheit. Ist einer der beiden Punkte nicht gegeben, wird der Nachweis der Berechtigung extrem schwierig.

Eine andere Möglichkeit, heute ein Familienwappen zu führen, besteht darin eines zu stiften. Mit einer Spende hat das trotz der eigenartigen Wortwahl nichts zu tun: Wappenstiftung nennt man den Vorgang der Erstellung und Registrierung eines neuen Wappens. Das sollte allerdings immer professionell erfolgen, von Heraldik-Experten begleitet werden und regelkonform sein. Denn die Gestaltung von Wappen unterliegt auch heute noch Regeln, beispielsweise hinsichtlich der Einteilung des Schilds, der verwendeten Farben und der Symbolik. Die Regeln der Heraldik haben sich in den letzten 800 Jahren kaum geändert.