Wo kommt ein Wappen zum Einsatz?

armenia-1376983_640Ein neues Wappen schaffen

Ein Wappen ist ein sichtbares Zeichen für die Ewigkeit. Deshalb kreieren auch viele Familien ihr individuelles Wappen. Meist erfolgt die Kreation vor einer Hochzeit, um der jungen Familie ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu geben, das nicht nur die zukünftige Familie einschließt sondern auch die Abstammung des jungen Paares.

Wo kann ein Wappen vorkommen?

In der Vergangenheit waren Wappen der Herrscher auf ihren Fahnen, ihrem Schild und am Burg- oder Schlosstor. Heute finden sich Wappen auf Visitenkarten, als Siegelring, auf Briefbögen und als Wandbild.

Auch sind Wappen immer noch auf Fahnen vorhanden. Beispielsweise verfügen Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern über kleine und große Wappen; Bremen und Hamburg über kleine, mittlere und große Wappen. Wie unschwer zu erkennen ist, sind Wappen auch heute noch so aktuell wie zu Zeiten von Burgherren, Fürsten und Ritter.

Wie ein Wappen kreiert wird

Bevor man sich an die Kreation eines Wappens macht, trägt man so viele Informationen über die Vorfahren zusammen, wie es möglich ist. Diese Daten schickt man an eine Stiftung oder andere Stelle, welche die möglichen Symbole ableitet, die für das neue Wappen infrage kommen können. Aus den Teilen, die symbolisch infrage kommen, wird ein Wappen erstellt. Ist die junge Familie mit der Kreation einverstanden, bezahlt sie das vereinbarte Honorar. Der Hersteller des Wappens lässt das Wappen in die deutsche Wappenrolle eintragen. Diese Eintragung ist ebenfalls gebührenpflichtig.

Wappenrolle

Die Deutsche Wappenrolle ist ein Register, das vom Verein HEROLD geführt wird. Enthalten sind in der Wappenrolle alle Wappen registriert. Der Auftraggeber für das Wappen erhält eine Urkunde über die Eintragung in die Wappenrolle; auf der Urkunde ist das Wappen abgebildet. Das Wappen wird veröffentlicht in einer Buchreihe, die der HEROLD herausgibt.

Den Ausschuss des HEROLDs, der für die Wappenrolle zuständig ist, wählt die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Ausschuss ist ehrenamtlich tätig, seine Mitglieder überzeugen durch genealogische, juristische und heraldische Kompetenz und entscheiden über die Aufnahme, Beurkundung von Familienwappen.

Wappenrecht

Für Familienwappen gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sonder diese beruhen auf ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Es steht jedem Bürger frei, ein Familienwappen zu kreieren und in die Deutsche Wappenrollen eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt nur, wenn der Initiator des Wappens die Bedingungen des HEROLD kennt und beachtet.

Ein bereits bestehendes Wappen eines anderen Initiators kann nicht übernommen werden; es würde sich hier um Wappenschwindel handeln. Auch ist es eine Tatsache, dass, auch wenn viele Familien denselben Namen tragen, weder verwandt noch verschwägert sind.